Atlantique Packaging
Über uns

Who we are and how we see it

Unsere Standorte

View all our plants across Europe

Zertifizierungen

Check and download our certificates!

Kartonverpackungen

Various Shape Cartons, Carriers cartons, Barrier Cartons…

Flexible Verpackungen

Flowpacks, Top Films, Paper Sachets, Shrink Sleeves, Pouches…

Etiketten zum Schneiden und Stapeln

Dry Cut & Stack Labels, Die-Cut Labels…

Selbstklebende Etiketten

Self Adhesives Labels, Leaflets, Booklets, Inserts, Easy Tear/Strip Labels…

In-Mould-Etiketten

Heat Resistant IML, “No Label Look” IML, Pasteurised Applications…

Nachhaltigkeit Karriere Nachrichten
Atlantique Packaging
Über uns Unsere Standorte Zertifizierungen
Kartonverpackungen Flexible Verpackungen Etiketten zum Schneiden und Stapeln Selbstklebende Etiketten In-Mould-Etiketten
Nachhaltigkeit Karriere Nachrichten

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferbedingungen für die Druckindustrie

Atlantique Packaging Norden GmbH

– Stand: Juni 2014 –

Geltungsbereich/Vertragsabschluss

Aufträge von Unternehmen im Sinne von § 14 BGB werden ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

Preise

Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde liegenden Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebots beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sein Angebot im Falle geänderter Material- und/oder Personalkosten an die veränderten Bedingungen anzupassen. Der Nachweis der veränderten Bedingungen ist vom Auftragnehmer zu erbringen. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, sofern keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, einschließlich der dadurch verursachten Maschinenstillstandszeiten, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber aufgrund geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.

Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen an gelieferten/übermittelten Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst wurden, werden in Rechnung gestellt. Gleiches gilt für Datenübertragungen (z. B. per ISDN).

Zahlung

Die Zahlung hat ohne Abzug spätestens 5 Werktage nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware zu erfolgen. Sollten die Parteien das Gutschriftverfahren anwenden, gilt die vorstehende Regelung bei Erstellung der Gutschrift. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt zwischen den Parteien der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem vom Auftragnehmer angegebenen Konto. Die Rechnung/Gutschrift wird unter dem Tag der Lieferung, der Teillieferung oder der Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Sollte die Gutschrift nicht zum vorgenannten Zeitpunkt ausgestellt werden, ist für die Fristberechnung der Tag der Lieferung, der Teillieferung oder der Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) maßgeblich.

Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit diese rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte darf der Auftraggeber nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch und unser Anspruch aus demselben Vertrag stammen. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB gilt für den Auftraggeber nicht.

Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, so kann der Auftragnehmer eine Vorauszahlung verlangen, noch nicht gelieferte Ware zurückhalten sowie die weitere Arbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung für Lieferungen in Verzug ist, die auf demselben Rechtsverhältnis beruhen. § 321 Abs. 2 BGB bleibt unberührt.

Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Zahlt der Auftraggeber den Preis einschließlich der Nebenkosten gemäß Ziff. II („Preise“) nicht spätestens drei Tage nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug. Sollten die Parteien das Gutschriftverfahren anwenden, gerät der Auftraggeber 3 Tage nach Erstellung der Gutschrift in Verzug. Ziff. III Abs. 1 Satz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung.
Sollten die Parteien eine Ratenzahlung vereinbart haben und gerät der Auftraggeber für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Rate oder eines nicht unerheblichen Teils der Rate in Verzug oder gerät er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Zahlung von Raten in Höhe eines Betrags in Verzug, der der Rate für zwei Monate entspricht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung des gesamten ausstehenden Restbetrags auf einmal zu verlangen. Zahlungsziele – auch in anderen Vertragsverhältnissen der Parteien – ist der Auftragnehmer dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen und die sofortige Erfüllung der Verbindlichkeiten zu verlangen.
Verlangt der Auftragnehmer unter Vorbehalt gelieferte Ware vom Auftraggeber zurück, so bedeutet dies keinen Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, der Auftragnehmer gibt eine entsprechende Erklärung ab.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber gemäß den gesetzlichen Bestimmungen an Dritte abzutreten.

Lieferung

Soll die Ware versandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die mit dem Transport beauftragte Person übergeben wurde.
Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich geschlossen, bedarf auch die Bestätigung des Liefertermins der Schriftform.

Verzögert der Auftragnehmer die Leistung, so kann der Auftraggeber die Rechte aus § 323 BGB nur ausüben, wenn die Verzögerung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast ist mit dieser Regelung nicht verbunden.
Betriebsstörungen – sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferers – wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrags, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann; andernfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

Dem Auftragnehmer steht an den vom Auftraggeber gelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohstoffen und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zu.

Der Auftragnehmer nimmt im Rahmen der ihm aufgrund der Verpackungsverordnung obliegenden Pflichten Verpackungen zurück. Der Auftraggeber kann Verpackungen im Betrieb des Auftragnehmers zu den üblichen Geschäftszeiten nach rechtzeitiger vorheriger Anmeldung zurückgeben, es sei denn, ihm wurde eine andere Annahmestelle bzw. Sammelstelle benannt. Die Verpackungen können dem Auftragnehmer auch bei der Lieferung zurückgegeben werden, es

es sei denn, dem Auftraggeber wurde eine andere Annahmestelle bzw. Sammelstelle benannt. Die Rücknahme von Verpackungen erfolgt nur unmittelbar nach Auslieferung der Ware; bei Folgelieferungen nur nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung und Bereitstellung. Die Kosten für den Transport der gebrauchten Verpackungen trägt der Auftraggeber. Befindet sich eine benannte Annahmestelle weiter entfernt als der Betrieb des Auftragnehmers, so trägt der Auftraggeber lediglich die Transportkosten, die für eine Entfernung bis zum Betrieb des Auftragnehmers anfallen würden. Die zurückgegebenen Verpackungen müssen sauber, frei von Fremdstoffen und nach Verpackungsarten sortiert sein. Andernfalls ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die bei der Entsorgung entstehenden Mehrkosten zu verlangen.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber dessen Eigentum. Sollten die Parteien das Gutschriftverfahren anwenden, gilt die vorstehende Regelung hinsichtlich des Datums der Gutschrift. Sollte die Gutschrift nicht gemäß Ziff. III Abs. 1 Satz 3 ausgestellt werden, ist der Tag der Lieferung, der Teillieferung oder der Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) maßgeblich. Der Auftraggeber ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt hiermit seine Forderungen aus der Weiterveräußerung an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für den Auftragnehmer bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 10 %, so ist der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung des Auftragnehmers beeinträchtigten Dritten insoweit verpflichtet, Sicherheiten nach Wahl des Auftragnehmers freizugeben.

Bei der Be- oder Verarbeitung von Waren, die vom Auftragnehmer geliefert wurden und sich in dessen Eigentum befinden, ist der Auftragnehmer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB anzusehen und behält zu jedem Zeitpunkt der Verarbeitung das Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- oder Verarbeitung beteiligt, ist der Auftragnehmer auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswerts der Vorbehaltsware beschränkt. Das auf diese Weise erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

Reklamationen/Gewährleistungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe/Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, sofern es sich nicht um Fehler handelt, die erst im auf die Druckfreigabe/Fertigungsfreigabe folgenden Fertigungsprozess entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche nach ihrer Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer zunächst nach seiner Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholter Versuche fehl, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
Mängel an einem Teil der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digitalproofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des verwendeten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
Zulieferungen (einschließlich Datenträger und übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm beauftragten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitbare oder unlesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor der Übermittlung jeweils dem neuesten Stand der Technik entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Haftung

  1. Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
    Dieser Haftungsausschluss gilt nicht
  • bei einem vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden,
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche
  • Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur für den je nach Art des Produkts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
  • im Falle einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des
    Auftraggebers,
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit
    der Ware,
  • bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

Verjährung: Ansprüche des Auftraggebers auf Gewährleistung und Schadensersatz (Ziffern VI. und VII.) verjähren mit Ausnahme der unter Ziffer VII. genannten Fälle. 2. Die genannten Schadensersatzansprüche verjähren nach einem Jahr ab (Ab-)Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, sofern der Auftragnehmer arglistig gehandelt hat.

Handelsbrauch Im geschäftlichen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht für Zwischenprodukte wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

Archivierung: Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder dessen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorgenannten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber dies bei fehlender Vereinbarung selbst zu veranlassen.

Verträge über regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Kündigungsfrist von mindestens drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Gewerbliche Schutzrechte/Urheberrecht: Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrags Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

Datenschutz Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Zusammenhang mit diesem Vertrag anfallenden Daten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen sowie – soweit dies zur Erfüllung bzw. Abwicklung des Vertrags erforderlich ist – an Dritte weiterzugeben. Ohne die Einwilligung des Auftraggebers wird der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers nicht zu Werbezwecken oder zur Markt- oder Meinungsforschung an Dritte weitergeben.
Der Auftragnehmer arbeitet mit Kreditdienstleistungsunternehmen und Warenkreditversicherern zusammen. Im Falle einer ausbleibenden oder verspäteten Zahlung ist der Verkäufer berechtigt, dies dort zu melden.

Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten – einschließlich Scheck-, Wechsel- und Urkundenverfahren, der Sitz des Auftragnehmers. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Footer

About

  • Über uns
  • Unsere Standorte
  • Zertifizierungen

Solutions

  • Flexible Verpackungen
  • Kartonverpackungen
  • Etiketten zum Schneiden und Stapeln
  • Selbstklebende Etiketten
  • In-Mould-Etiketten

General

  • Nachhaltigkeit
  • Karriere
  • Nachrichten
  • Marken-Kit von Atlantique Packaging

Legal

  • Nutzungsbedingungen
  • Rechtliche Hinweise
  • Datenschutzerklärung zu Cookies
  • Datenschutzerklärung
  • Quellenangaben und Danksagungen

© 2026 Atlantique Packaging. All rights reserved

  • English
  • Français
  • Deutsch
  • Español